Die Waldrodung am Flughafen Hahn im Zusammenhang mit der geplanten Startbahnverlängerung ist erst einmal gestoppt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz folgte dem Antrag des BUND auf Aussetzung des Sofortvollzugs für den Planfeststellungsbeschluss (sog. Hängebeschluss) bis zur Entscheidung über die Klage des BUND im Eilverfahren. Die Entscheidung des Gerichts lautet:
"Die aufschiebende Wirkung der Klage . . . wird zur Erhaltung der Entscheidungsfähigkeit und zur Verhinderung (weiterer) vollendeter Tatsachen bis zur endgültigen Entscheidung des Senats im Eilverfahren vorläufig angeordnet ( §§ 80 Abs. 5, 80 a Abs. 3 VwGO).
Von dem Verbot von Vollziehungsmaßnahmen wird infolge der bereits erfolgten Rodungen lediglich die Räumung und die Stockrodung der gerodeten Flächen ausgenommen, soweit es sich um die Flächen handelt, auf denen die eigentlichen Baumaßnahmen für die verlängerte Start- und Landebahn (innerhalb des künftigen Flughafengeländes) stattfinden sollen".
Der BUND Rheinland-Pfalz sieht sich durch die Entscheidung des OVG Koblenz "voll und ganz bestätigt in seiner rechtlichen Vorgehensweise". Der BUND hatte einen Eilantrag auf Aussetzung des Sofortvollzugs gestellt und gefordert, die Waldrodung sofort einzustellen.
Der Flughafenbetreiber hatte unmittelbar nach dem Planfeststellungsbeschluss vom 28. Dezember etwa 30 Hektar auf dem für die Startbahnverlängerung vorgesehehen Gebiet gerodet, obwohl der Beschluss noch nicht einmal allen Beteiligten zugestellt und damit noch nicht rechtswirksam war. Offenbar in Erwartung des Gerichtsbeschlusses hatte sich der Flughafen dann in der letzten Woche bereit erklärt, die Rodungen zu unterbrechen.
Sehr schwer gefallen sein dürfte der Entschluss dazu nicht: die Bäume an den entscheidenden Stellen, nämlich auf dem für die Startbahnverlängerung benötigten Gebiet, sind schon einmal weg. Mit weiteren Rodungen in den Randbereichen hätte man ohnehin erst in einigen Monaten weitermachen wollen, erklärte eine Flughafensprecherin.
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