Novelle des Fluglärmgesetzes
BUND Hessen fordert ein Ende der Blockade beim Fluglärmgesetz
<2001-06-22>
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat in einem Brief an Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Ende der Blockade bei der Novelle des Fluglärmgesetzes gefordert. Der BUND kritisiert in seinem Schreiben: "Für uns ist unverständlich, dass die Luftfahrt einerseits als Wachstumsmotor gilt, dann aber gleichzeitig durch Öko-Dumping und Subventionen vor den Kräften der Markwirtschaft geschützt wird".
Hintergrund ist der Widerstand mehrerer Bundesministerien gegen den vorliegenden Gesetzentwurf des Umweltministeriums zum Fluglärmgesetz. Diese Blockadepolitik ist angesichts mehrerer hunderttausend lärmgeplagter Menschen im Umfeld des Frankfurter Flughafens unerträglich. Die vorgetragenen Kostenargumente sind für den Umweltverband nicht überzeugend, weil der Schutz der Gesundheit ein Grundrecht ist. Eine Relativierung von Grundrechten aus Kostengründen ist verfassungswidrig, heißt es in dem von den Vorstandsmitgliedern Brigitte Martin und Walter Raiss unterzeichneten Schreiben. Auch beim Fluglärm muss, so der BUND, das Verursacherprinzip gelten und ein Ende der Vorzugsbehandlung einsetzen.
Der BUND kritisiert außerdem das bisherige Verhalten des Bundeskanzlers in Bezug auf den Frankfurter Flughafen. Während Schröder sich persönlich - leider - schon für die Erweiterung des Frankfurter Flughafens aussprach, vermisst der Verband bis heute das Engagement des Kanzlers zur Durchsetzung der berechtigten Gesundheitsinteressen im Rhein-Main-Gebiet.
Trotz der Zusage der Bundesregierung zum sogenannten "Mediationspaket" enthält der Gesetzentwurf des Umweltministeriums keine Regelung zur Durchsetzung des Nachtflugverbots. Insbesondere fehlt eine klare Regelung zum Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Völlig indiskutabel verhält sich Bundesverkehrsminister Bodewig. Während sein Ministerium durch den Mitarbeiter Gernot Riediger das sogenannte Mediationsergebnis zum Ausbau des Frankfurter Flughafens inclusive dem Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr als unauflösliche Einheit unterschrieb, erläuterte derselbe Mitarbeiter der Öffentlichkeit am 18.06.01 in der vom Fluglärm schwer betroffenen Stadt Flörsheim, dass die Umsetzung des zugesagten eingeschränkten Nachtflugverbots wegen zahlloser Rechtsprobleme kaum machbar sei.
Es kann auch nicht richtig sein, dass die Luftfahrt mit massiven Steuervorteilen beim Kerosin und der Mehrwertsteuer gegenüber der Bahn bevorzugt wird. Durch diese Subvention wird die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn verhindert. Solche Flüge machen in Frankfurt 40 % aller Flugbewegungen aus und sind der eigentliche Grund für den behaupteten Kapazitätsengpass.
Hintergrund ist der Widerstand mehrerer Bundesministerien gegen den vorliegenden Gesetzentwurf des Umweltministeriums zum Fluglärmgesetz. Diese Blockadepolitik ist angesichts mehrerer hunderttausend lärmgeplagter Menschen im Umfeld des Frankfurter Flughafens unerträglich. Die vorgetragenen Kostenargumente sind für den Umweltverband nicht überzeugend, weil der Schutz der Gesundheit ein Grundrecht ist. Eine Relativierung von Grundrechten aus Kostengründen ist verfassungswidrig, heißt es in dem von den Vorstandsmitgliedern Brigitte Martin und Walter Raiss unterzeichneten Schreiben. Auch beim Fluglärm muss, so der BUND, das Verursacherprinzip gelten und ein Ende der Vorzugsbehandlung einsetzen.
Der BUND kritisiert außerdem das bisherige Verhalten des Bundeskanzlers in Bezug auf den Frankfurter Flughafen. Während Schröder sich persönlich - leider - schon für die Erweiterung des Frankfurter Flughafens aussprach, vermisst der Verband bis heute das Engagement des Kanzlers zur Durchsetzung der berechtigten Gesundheitsinteressen im Rhein-Main-Gebiet.
Trotz der Zusage der Bundesregierung zum sogenannten "Mediationspaket" enthält der Gesetzentwurf des Umweltministeriums keine Regelung zur Durchsetzung des Nachtflugverbots. Insbesondere fehlt eine klare Regelung zum Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Völlig indiskutabel verhält sich Bundesverkehrsminister Bodewig. Während sein Ministerium durch den Mitarbeiter Gernot Riediger das sogenannte Mediationsergebnis zum Ausbau des Frankfurter Flughafens inclusive dem Nachtflugverbot von 23.00 bis 5.00 Uhr als unauflösliche Einheit unterschrieb, erläuterte derselbe Mitarbeiter der Öffentlichkeit am 18.06.01 in der vom Fluglärm schwer betroffenen Stadt Flörsheim, dass die Umsetzung des zugesagten eingeschränkten Nachtflugverbots wegen zahlloser Rechtsprobleme kaum machbar sei.
Es kann auch nicht richtig sein, dass die Luftfahrt mit massiven Steuervorteilen beim Kerosin und der Mehrwertsteuer gegenüber der Bahn bevorzugt wird. Durch diese Subvention wird die Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf die Bahn verhindert. Solche Flüge machen in Frankfurt 40 % aller Flugbewegungen aus und sind der eigentliche Grund für den behaupteten Kapazitätsengpass.
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„Mediations“-Verfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Nachtflugverbot Pressemitteilungen des BUND Hessen Flughafen-Ausbau FRA
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