Nachtflugverbot adé
SPD-Bundestagsfraktion verabschiedet sich vom sog. Mediationsergebnis
Von: @(BUND Hessen) <2001-07-10>

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet die heute von der SPD-Bundestagsabgeordneten Rita Streb-Hesse vorgestellten Eckpunkte für die Novelle des Fluglärmgesetzes als Abschied von den Ergebnissen der so genannten Mediation. „Die Vorschläge der SPD-Fraktion sind eine riesige Enttäuschung für uns. Sie fallen deutlich hinter die zugesagten Regelungen zurück“, reagiert Walter Raiss, Vorstandssprecher des BUND Hessen, verärgert. Für den BUND kommt es nun darauf an, dass sich die Hessen–SPD und die Landesregierung offensiv für mehr Lärmschutz im Flugverkehr einsetzt. „Wir warten auf hessische Gesetzesinitiativen, die die Zusagen aus der sog. Mediation aufgreifen“, formuliert Raiss die Forderung seines Verbandes.

In den Eckpunkten der SPD-Bundestagsfraktion vermisst der BUND insbesondere die fehlende Regelung zum Nachtflugverbot, die die rechtlichen Unklarheiten beseitigen würde. „Wir sind das Schwarze-Peter-Spiel leid“, sagt BUNDsprecher Raiss. Verärgert ist der BUND auch über die anderen Eckpunkte zum Nachtflugverkehr: Während die sog. Mediation mit den Fluggesellschaften und Fraport einen Dauerschallpegel von 47 dB(A) festlegte, will die SPD mit 53 dB(A) einen immerhin viermal höheren Dauerschall zu lassen. Vereinbarte man in der sog. Mediation noch 6-11 Überflüge von max. 52-53 dB(A), sollen nun 6 x 70 dB(A) tolerierbar sein. Die von der sog. Mediation geforderte besondere Berücksichtigung der Tagesrandzeiten zwischen 6-8 Uhr morgens und 20.00-22.00 Uhr abends fehlt ganz.

Tagsüber soll der Fluglärm mit 62 dB(A) Dauerschall nach den Vorstellungen der SPD sogar bis an die Grenze des Gesundheitsrisikos erlaubt bleiben. „Diese Grenze ist mit dem Grundrecht auf Gesundheitsschutz nicht vereinbar“, erläutert BUNDsprecher Raiss. Die Experten, die in der Mediation gehört wurden, hatten gesundheitliche Auswirkungen ab diesem Wert für möglich erachtet. Aufbauend auf eine Literaturauswertung hatte das Umweltbundesamt im Herbst 2000 geschrieben: „Fluglärmimmissionen oberhalb von 60/65 dB(A) am Tage ... führen in der Regel zu nicht mehr tolerablen Belästigungen und weisen zudem die Gefahr gesundheitlicher Risiken auf.“ Üblich ist bisher in Deutschland ein Abstand von ca. 10 dB(A) zwischen den medizinisch abgeleiteten Schwellenwerten und gesetzlichen Grenzwerten. Für den Fluglärm am Tage empfiehlt das Umweltbundesamt deshalb einen Bereich von kleiner als 50 bis 55 dB(A) und folgt damit den Feststellungen der Mediation.

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