Flugroutenfestlegung erfolgt undemokratisch
Pressemitteilung des BUND Hessen
<2001-04-20>
VGH- Urteil bestätigt die Notwendigkeit gesetzlicher Verbesserungen
Taunus-Kommunen sollen sich dem Widerstand gegen den Ausbau anschließen
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH Kassel) zeigt, dass die Festlegung neuer Flugrouten in Deutschland undemokratisch erfolgt. Ein Verfahren das viele tausend Menschen betrifft, muß den Betroffenen eine Mitwirkungsmöglichkeit einräumen und Schutzmaßnahmen und Entschädigungsfragen abarbeiten, fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Die ab heute geltenden neuen Flugrouten verdeutlichen für den BUND außerdem die Problematik des geplanten Flughafenausbaus in Frankfurt. "Es ist völlig klar, dass der Lärm über den Städten im Taunus oder in Wiesbaden und Mainz von der Zahl der Flugbewegungen abhängt", begründet Walter Raiss die Position des Umweltverbandes. Der BUND fordert deshalb insbesondere die Taunuskommunen auf, sich dem Widerstand gegen den Flughafenausbau anzuschließen.
Die Neuordnung des Luftraums bedeutet nichts anderes als die Beseitigung der Engpässe im Luftraum über Deutschland. Insgesamt soll die Kapazität um 30 % steigen. In der Konsequenz erhöht sich damit auch die Kapazität der Flughäfen, denn über deren Luftraum konzentrieren sich die Maschinen. Die kapazitätssteigerende Wirkung hat Prof. Olbert von der Deutschen Flugsicherung (DFS) bei einer Veranstaltung in Offenbach bestätigt (FAZ vom 14.04.01). Der BUND kritisiert, dass die DFS diese Effekte nicht exakt beziffert. Eine entsprechende Anfrage des BUND ist seit über einem Monat unbeantwortet.
Für die Bevölkerung im Umland der Großflughäfen sind zusätzliche Gesundheitsbelastungen und die Wertminderung der Grundstücke mögliche Folgen. Dies gilt nicht nur für die neu belasteten Gebiete im Taunus, sondern auch für die stärkere Belastung bisher Betroffener. Die Entscheidung eines Wohnungsbauunternehmens in Weiterstadt wegen der steigenden Fluglärmbelastung keine Altenwohnungen mehr zu errichten, verdeutliche die tiefgreifenden sozialen Probleme, die der Flugbetrieb inzwischen auslöst. "Wir brauchen eine gesetzliche Neuregelung, die das Verursacherprinzip und das Prinzip der vollständigen Konfliktbewältigung im Vorfeld staatlichen Handelns einführt", fordert BUNDvorstandssprecher Walter Raiss. Es kann nicht richtig sein, dass die Routen erst festgesetzt werden, und Bürger und Kommunen danach nur über den Rechtsweg ihre Belange einbringen können. Die jetzige Rechtslage bevorzugt einseitig die Luftfahrt.
Für den BUND ist auch nicht akzeptabel, dass die DFS einerseits angibt, dass sie über Simulationsverfahren die "lärmärmsten Routen" herausfiltert, gleichzeitig aber darauf hinweist, dass die konkrete Lärmbelastung erst im Betrieb ermittelt werden kann. Da für Frankfurt offiziell eine Steigerung der Flugbewegungen um 50 % vorbereitet wird, ist klar, dass die Lärmbelastung in den nun neu betroffenen Taunuskommunen noch ansteigen wird. "Der Taunus hat nur vordergründig ein Flugroutenproblem. Das zentrale Thema ist auch hier der geplante Ausbau des Frankfurter Flughafens", begründet Walter Raiss die Aufforderung seines Verbandes an die Taunuskommunen, sich dem Widerstand gegen die Erweiterung anzuschließen.
Rückfragen beantwortet Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen, Tel. 069/67 73 76 14
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