Ausbau des Frankfurter Flughafens: Verbandsklage war erfolgreich
Zeitplanung des Genehmigungsverfahrens wackelt
Von: @(BUND Hessen) <2001-06-15>
„Unsere Verbandsklage war nötig und erfolgreich“, kommentiert der Naturschutzreferent Thomas Norgall vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die deutlichen Korrekturen des Regierungspräsidiums zur Untersuchung von Flora und Fauna in Hessens zweitgrößtem Naturschutzgebiet, dem „Mönchbruch von Rüsselsheim und Mörfelden“, durch die Fraport AG. Mit seinem Einspruch konnte der BUND den Untersuchungsumfang in der Fläche und im inhaltlichen Umfang zurückdrängen. Damit wurde das Schutzbedürfnis des Naturschutzgebiets, dass auch nach dem europäischen Recht Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet ist, gegen ein Übermaß an Störungen verteidigt. Widersprüchlich sind die Aussagen von Fraport zum zeitlichen Fortschritt des Genehmigungsverfahrens. „Ein Beginn der Planfeststellung Mitte 2002 passt nicht zu den beantragten Freilandbestandsaufnahmen bis Ende 2002“, erläutert BUNDsprecher Norgall und erinnert an den bereits eingetretenen Verzug beim Beginn des Raumordnungsverfahrens von mindestens 6 Monaten.

Das Regierungspräsidium hatte am 31.07.2000 mit Sofortvollzug umfangreiche Untersuchungen im gesamten Naturschutzgebiet genehmigt, ohne dass im behördlichen Abstimmungsverfahren, dem sog. Scoping, schon Klarheit über den Untersuchungsumfang hergestellt war. Hiergegen hatte der BUND zusammen mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Hessischen Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (HGON) und dem Landesverband der Deutschen Gebirgs- und Wandervereine Verbandsklage (DGWV) erhoben. Folge der Klage war, dass die mit erheblichen Störungen verbundenen Untersuchungen fast ein Jahr gestoppt waren.

Am 06.06.2001 entschied dann das Regierungspräsidium Darmstadt in der Sache neu und gab den Verbänden Recht. Mit Ausnahme der Vogelwelt wurden die Untersuchungen auf den nördlichen Teil des Naturschutzgebietes beschränkt. Drei Tiergruppen, Spinnen, Weberknechte und Heuschrecken, wurden aus dem Untersuchungsprogramm gestrichen.

Bemerkenswert ist der klare Widerspruch zwischen den Aussagen von Fraport zur Zeitplanung für den Bau der geplanten Bahn in der Öffentlichkeit und dem hier vorliegenden Genehmigungsverfahren. Während der Flughafen in seiner heutigen Zeitungsbeilage „Start frei“ erneut den Beginn der Planfeststellung (Baugenehmigungsverfahren) für Mitte 2002 ankündigt, hat das Unternehmen für das Naturschutzgebiet einen notwendigen Untersuchungszeitraum bis zum 31.12.2002 beantragt und genehmigt bekommen. Das der Planfeststellung vorgeschaltete Raumordnungsverfahren sollte am 1. April d. J. beginnen, verschiebt sich nun aber mindestens auf den Herbst.
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