BUND geht nächste Schritte zur Revision des Ausbau-Urteils
Pressemitteilung vom 06.10.2009
Von: @BUND Hessen <2009-10-06>
Im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens bereitet der BUND die nächsten Schritte zur Revision des Ausbau-Urteils beim Bundesverwaltungsgericht vor. Zudem kritisiert der BUND neuerliche Rodungen am Flughafen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisiert, dass über den Flughafenausbau hinaus noch weitere, öffentlich bisher nicht bekannte Rodungen am Frankfurter Flughafen geplant sind. "Statt auf Transparenz treffen wir auf Geheimniskrämerei und Salamitaktik", bemängelt BUND Vorstandsprecherin Brigitte Martin. Im Rechtsstreit um den Ausbau des Frankfurter Flughafens hat der BUND mit dem Antrag auf "Tatbestandsberichtigung" und dem Einlegen der "Nichtzulassungsbeschwerde" die nächsten Schritte zur Revision des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht unternommen.

Für den BUND sind die neuerlichen Rodungspläne ein Skandal. Die dem BUND nun aktuell bekannt gewordenen Rodungen wurden bereits am 13.11.2008 durch die Stadt Frankfurt genehmigt. Sie betreffen eine Fläche von knapp einem Hektar in der unmittelbaren Nahbarschaft des FFH-Gebietes Kelsterbacher Wald. Hintergrund ist die Erweiterung des Lufthansa Trainigscenters. Bereits seit einigen Wochen ist bekannt, dass weitere fünf Hektar nördlich des Flughafens für das Parkhaus des im Bau befindlichen Airrail Centers fallen sollen. In beiden Fällen sind über die Waldrodungen hinaus auch naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen betroffen, so dass ein doppelter Schaden für die Natur eintritt. Trotz des laufenden Rechtsstreits hatten weder die Fraport, noch die Stadt die Frankfurt, noch die Lufthansa das Gericht oder die Öffentlichkeit über die Entscheidung zur Rodung informiert.

Mit der Revision will der BUND Hessen grundsätzliche Korrekturen des VGH-Urteils vom 21.08.2009 zu Fragen des europäischen Naturschutzrechts erreichen. Am Ende der rechtlichen Auseinandersetzung könnten dann massive Korrekturen der Ausbauentscheidung bis hin zur möglichen vollständigen Versagung und die Wiederaufforstung bereits gerodeter Flächen stehen. Das Bundesverwaltungsgericht wird sich nun auch mit dem Problem auseinandersetzen müssen, dass die schriftliche Urteilsbegründung des VGH-Kassel im Klageverfahren des BUND nur knappste Ausführungen zum Tatbestand enthält, so dass der Sach- und Streitstand entgegen der Vorschrift nicht im Urteilstext abgebildet wird. Die Wiedergabe des Sach- und Streitstände ist aber im Revisionsverfahren von zentraler Bedeutung, weil das Bundesverwaltungsgericht sich ausschließlich am Urteil der Vorinstanz orientiert. Fehlen Argumente und Sachverhalte im Urteilstext, dann wirkt sich dies in der Regel zu Lasten des Klägers aus. Wie ungewöhnlich die Darstellungen des VGH sind, verdeutlichen die folgenden Zitate aus dem Antrag auf Tatbestandsberichtigung:

"Nur einzelne Aussagen aus Unterlagen und Gutachten werden als Argument für die tatsächliche Feststellung des Gerichts genannt, ohne zum einen auf die hierzu vorgetragenen Einwende des Klägers einzugehen und zum anderen ohne erkennen zu lassen, aus welchen Gründen diese Feststellung getroffen worden ist. Bei komplexen Sachverhalten und fachlichen Auseinandersetzungen muss sich jedoch aus den Entscheidungsgründen ergeben, weshalb das Gericht dem Sachvortrag des Klägers nicht folgt bzw. weshalb dieser für das Gericht offenbar unerheblich ist ... Die fehlenden oder unvollständigen Tatsachen, die entscheidungserheblich der rechtlichen Würdigung hätten zugrunde gelegt werden müssen, können bei dem Umfang des Urteils nicht abschließend benannt werden. Deshalb wird ausdrücklich geltend gemacht, dass auch in den weiteren Kapiteln des Urteils der Sach- und Streitstand nur unzureichend, teilweise fehlerhaft aus den Entscheidungsgründen hervorgeht. Dem Urteil ist ein Tatbestand voranzustellen, der die wesentlichen Inhalte beinhaltet."

Angesichts eines Urteils-Umfangs von 325 Seiten wird der Verband voraussichtlich die bestehende Frist bis zum 09.11.2009 ausnutzen, um seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu begründen. Der BUND hatte bereits einmal erfolgreich eine Entscheidung des VGH-Kassel zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vor dem Bundesverwaltungsgericht angegriffen. Damals ging es um die Errichtung der Flugzeugwartungshalle für die MD 11 Maschinen der Condor Cargo Technik (CCT).


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