"Das Bündnis der Bürgerinitiativen begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 10.9.2002. Das Gericht hat dort ganz eindeutig den Anspruch der Anlieger auf Ruhe und somit auf Gesundheitsschutz den Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Airbus-Industrie gegeben" sagte dessen Sprecher, Hartmut Wagner. Das Urteil liegt auf einer Linie mit dem Urteil vom 5.9.2002 des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dort wurde dem Flughafen Düsseldorf ebenfalls aus Gründen der unzumutbaren Lärmentwicklung ein weiterer Ausbau untersagt. Für die nunmehr als unzulässig erklärten Vorhaben wurden - ebenso wie bei der Diskussion um den Ausbau des Frankfurter Flughafens - von den Vorhabensträgern das inzwischen als falsch entlarvte Arbeitsplatzargument verwendet. "Diese eindeutige Entwicklung in der Rechtsprechung sollte auch für Fraport einen Anlass bieten, seine geplante Erweiterung für das Grossraumflugzeug A380 zu stoppen. Auch hier wird es nämlich mehr Lärm geben, verbunden mit einem weiteren Eingriff in den Bannwald, sogar außerhalb des Zauns, und es ist nach dem Hamburger Urteil völlig unsicher, ob der A380 überhaupt fliegen wird. Wir schöpfen aus beiden Urteilen Mut und sie stärken uns in unserer festen Überzeugung, auch in Frankfurt den für die Anwohner unzumutbaren Ausbau, notfalls auch mit juristischen Mitteln, stoppen zu können" ergänzte Wagner.
Das Hamburger Urteil wurde von der Pressestelle der Vewaltungsgerichte, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Tel. 040/42854-4147, veröffentlicht, in Internet: http://www.hamburg.de/StadtPol/Gerichte/OVG/welcome.htm, Stichwort Presseerkärungen. Zum Urteil des OVG Münster wird verwiesen auf die Pressemitteilung des OVG http://www.jura.uni-muenster.de/ovg/Presse/2002/p020906.htm.
Genehmigungsverfahren Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens Juristische Auseinandersetzung Gesundheitsgefahren durch Schall Lärmbelastung Fluglärm BBI-PMs Juristisches zum FRA-Ausbau