Null Bock auf Kumulieren und Panaschieren
Sind Wähler in Rheinland-Pfalz schlauer?
<2001-03-11>
Die Kommunalwahl rückt näher - am nächsten Sonntag ist es soweit. Das neue Kommunalwahlrecht bietet den Wählern mehr Einflussmöglichkeiten. Ein Grund zur Freude, sollte man meinen. Doch weit gefehlt. Das Desinteresse der Wähler an der Nutzung der neuen Möglichkeiten ist erschütternd. Auf den zahlreichen Informationsveranstaltungen ließen sich bisher nur sehr wenige Wähler blicken. Wie kürzlich in der Offenbach Post zu lesen war, erhält das Wahlamt in Offenbach jeden Tag etliche bitterböse Briefe wegen des neuen Wahlrechts (ein Beispiel: "Streichen Sie mich für immer und ewig aus der Wählerliste"), und noch immer gibt es zahlreiche Wähler, die noch nie etwas von Kumulieren und Panaschieren gehört haben. Das lässt nichts Gutes für die Wahlbeteiligung ahnen.
Im Nachbarland Rheinland-Pfalz ist das ganz anders. Hier gibt es das "personalisierte Verhältniswahlrecht mit offenen Listen" schon seit 10 Jahren, und die Wähler finden das offensichtlich prima. Bei den Kommunalwahlen 1989 und 1994 machte die Mehrheit von den neuen Möglichkeiten Gebrauch: nur ein Drittel wählte ausschließlich eine Liste. Ein Fünftel kumulierte innerhalb einer Liste, etwa 10 Prozent panaschierte außerhalb der angekreuzten Liste und der Rest kumulierte und panaschierte ohne überhaupt eine Liste anzukreuzen. Von Anfang an waren die Wähler nicht überfordert, die Zahl der ungültigen Stimmen lag nur bei ca. 3,5 Prozent. Es gab allerdings Unterschiede zwischen großen Städten und kleinen Gemeinden: in kleineren Städten, wo die Kandidaten bekannter sind, wurde mehr kumuliert und panaschiert als in großen Städten.
Erstaunlich ist, wie groß die Wirkung des neuen Wahlrechts war. Die Listenreihenfolge wurde von den Wählern ganz erheblich durcheinandergebracht Nur jeder vierte Kandidat behielt den Listenplatz, auf dem er aufgestellt war. Während die Spitzenkandidaten zu 80 Prozent ihren ersten Platz halten konnten, waren von den Zweitplazierten nur noch 56 Prozent und von den Drittplazierten nur noch 54 Prozent ihren ursprünglichen oder einen besseren Platz ein. Weiter hinten wurde noch stärker umsortiert.
Man sieht: Wenn es genutzt wird, bietet das neue Wahlrecht mehr Mitgestaltung und Demokratie.
Hoffentlich merken es die Wähler in der Rhein-Main-Region noch rechtzeitig. Am 18. März haben sie die große Chance, den Ausbaubefürwortern und St. Florians-Politikern die rote Karte zu zeigen.
Im Nachbarland Rheinland-Pfalz ist das ganz anders. Hier gibt es das "personalisierte Verhältniswahlrecht mit offenen Listen" schon seit 10 Jahren, und die Wähler finden das offensichtlich prima. Bei den Kommunalwahlen 1989 und 1994 machte die Mehrheit von den neuen Möglichkeiten Gebrauch: nur ein Drittel wählte ausschließlich eine Liste. Ein Fünftel kumulierte innerhalb einer Liste, etwa 10 Prozent panaschierte außerhalb der angekreuzten Liste und der Rest kumulierte und panaschierte ohne überhaupt eine Liste anzukreuzen. Von Anfang an waren die Wähler nicht überfordert, die Zahl der ungültigen Stimmen lag nur bei ca. 3,5 Prozent. Es gab allerdings Unterschiede zwischen großen Städten und kleinen Gemeinden: in kleineren Städten, wo die Kandidaten bekannter sind, wurde mehr kumuliert und panaschiert als in großen Städten.
Erstaunlich ist, wie groß die Wirkung des neuen Wahlrechts war. Die Listenreihenfolge wurde von den Wählern ganz erheblich durcheinandergebracht Nur jeder vierte Kandidat behielt den Listenplatz, auf dem er aufgestellt war. Während die Spitzenkandidaten zu 80 Prozent ihren ersten Platz halten konnten, waren von den Zweitplazierten nur noch 56 Prozent und von den Drittplazierten nur noch 54 Prozent ihren ursprünglichen oder einen besseren Platz ein. Weiter hinten wurde noch stärker umsortiert.
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