Am 18. Oktober 2001 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen folgende Pressemitteilung rausgegeben:
Nachtflugverbot schon ab 19. Oktober
Unterzeichnung eines Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet und über die Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland
Nach der Unterzeichnung eines Vertrages zwischen Deutschland und der Schweiz über die Flugverkehrskontrolle und die Auswirkungen des Betriebes des Flughafens Zürich-Kloten treten die umfangreichen Nachtflugbeschränkungen unmittelbar in Kraft. "Schon ab 19. Oktober wird es bis auf die wenigen im Vertrag geregelten wetter- und sicherheitsbedingten Ausnahmen keine Überflüge mehr zwischen 22.00 und 6.00 Uhr über deutsches Gebiet geben", teilte der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig in Berlin mit. Dies bedeute eine spürbare Verbesserung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Südwesten. Eine jahrzehntelange Diskussion sei damit zu einem positiven Ergebnis gekommen.
Der nach dreijährigen Verhandlungen zustande gekommene Staatsvertrag ist am Donnerstag vom deutschen Botschafter in der Schweiz, Herrn Dr. Reinhard Hilger, und dem Direktor des schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt, Herrn André Auer, in Bern unterzeichnet worden.
Den vollständigen Text des Staatsvertrages finden Sie auf der Homepage <http://www.bmvbw.de/> des Bundesministeriums.
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