Fluglärmgesetz aus der Feder der Luftverkehrslobby
Pressemitteilung vom 20.10.2006
<2006-10-20>
Die Sendung des Politmagazins "Monitor" am Donnerstag, den 19.10.06 offenbarte, was bislang nur plausibel zu vermuten war: Lobbyisten der Luftverkehrswirtschaft "arbeiten" im Bundesverkehrsministerium und nehmen dort offenkundig Einfluss auf die Gestaltung eines Gesetzes, das den Anspruch erhebt, die Menschen vor dem schädlichen Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen besser zu schützen.
Monitor stützt sich in seiner Berichterstattung auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Roland Claus (DIE LINKE). In der Beantwortung seiner Anfrage nach Beschäftigung von Luftverkehrslobbyisten im Bundesverkehrsministerium werden u. a. folgende Unternehmen genannt: Fraport AG, Flughafen Köln/Bonn GmbH, Deutsche Flugsicherung, Deutscher Aero Club e.V.
Nach Auskunft des Ministeriums werden diese "Beschäftigten" von ihren Entsendestellen, also den Luftverkehrsunternehmen, bezahlt. Sie arbeiten an "aktuellen Themenstellungen mit, die im Zusammenhang mit (...) luftrechtlichen Fragestellungen stehen".
Die wesentliche "aktuelle Themenstellung" in deren Zusammenhang "luftverkehrsrechtliche Fragestellungen" zu klären sind, stellt die Arbeit am neuen Fluglärmschutzgesetz dar.
Offen bekennt der ehemalige Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Baake, dass das Bundesverkehrsministerium auf den vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Gesetzentwurf massiv Einfluss genommen und ihn maßgeblich zugunsten der Luftverkehrswirtschaft verändert habe.
Diese Einschätzung eines Insiders deckt sich völlig mit den Erfahrungen der Vertreter der deutschen Fluglärmkommissionen und der Lärmschutzverbände. Fortlaufend wurde der Entwurf den Vorstellungen der Luftverkehrswirtschaft weiter angepasst.
Vertreter der Luftverkehrswirtschaft wurden sogar noch während der Beratung des Gesetzentwurfes durch die Koalitionsfraktionen dazu eingeladen, dem Bundesumweltministerium "Formulierungshilfen" zu geben.
Was nun noch in diesem Jahr beschlossen werden soll ist ein Gesetz, das den Fluglärm (und damit die Luftverkehrswirtschaft) vor den Bürgern schützt, nicht umgekehrt.
Es ist ein Skandal, dass ein sorgfältiges Abwägen von Interessen dadurch unterlaufen wird, dass die Lobbyisten der Großunternehmen die vom Bundestag zu beschließenden Gesetze selbst mit gestalten.
Die eingetretene Situation macht ein sofortigen Stopp der Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag erforderlich.
Zunächst muss schonungslos aufgeklärt werden, welche Veränderungen der Gesetzentwurf seit seiner Ausgestaltung durch das Bundesumweltministerium ausgesetzt war und wie diese begründet sind.
Würde dieses Gesetz so wie derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen unter direkter Beteiligung der Luftverkehrslobby verabschiedet, dann muss man sich ernsthaft fragen, wer in diesem Land über das Wohl der Allgemeinheit bestimmt.
Monitor stützt sich in seiner Berichterstattung auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Roland Claus (DIE LINKE). In der Beantwortung seiner Anfrage nach Beschäftigung von Luftverkehrslobbyisten im Bundesverkehrsministerium werden u. a. folgende Unternehmen genannt: Fraport AG, Flughafen Köln/Bonn GmbH, Deutsche Flugsicherung, Deutscher Aero Club e.V.
Nach Auskunft des Ministeriums werden diese "Beschäftigten" von ihren Entsendestellen, also den Luftverkehrsunternehmen, bezahlt. Sie arbeiten an "aktuellen Themenstellungen mit, die im Zusammenhang mit (...) luftrechtlichen Fragestellungen stehen".
Die wesentliche "aktuelle Themenstellung" in deren Zusammenhang "luftverkehrsrechtliche Fragestellungen" zu klären sind, stellt die Arbeit am neuen Fluglärmschutzgesetz dar.
Offen bekennt der ehemalige Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Baake, dass das Bundesverkehrsministerium auf den vom Bundesumweltministerium erarbeiteten Gesetzentwurf massiv Einfluss genommen und ihn maßgeblich zugunsten der Luftverkehrswirtschaft verändert habe.
Diese Einschätzung eines Insiders deckt sich völlig mit den Erfahrungen der Vertreter der deutschen Fluglärmkommissionen und der Lärmschutzverbände. Fortlaufend wurde der Entwurf den Vorstellungen der Luftverkehrswirtschaft weiter angepasst.
Vertreter der Luftverkehrswirtschaft wurden sogar noch während der Beratung des Gesetzentwurfes durch die Koalitionsfraktionen dazu eingeladen, dem Bundesumweltministerium "Formulierungshilfen" zu geben.
Was nun noch in diesem Jahr beschlossen werden soll ist ein Gesetz, das den Fluglärm (und damit die Luftverkehrswirtschaft) vor den Bürgern schützt, nicht umgekehrt.
Es ist ein Skandal, dass ein sorgfältiges Abwägen von Interessen dadurch unterlaufen wird, dass die Lobbyisten der Großunternehmen die vom Bundestag zu beschließenden Gesetze selbst mit gestalten.
Die eingetretene Situation macht ein sofortigen Stopp der Beratung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag erforderlich.
Zunächst muss schonungslos aufgeklärt werden, welche Veränderungen der Gesetzentwurf seit seiner Ausgestaltung durch das Bundesumweltministerium ausgesetzt war und wie diese begründet sind.
Würde dieses Gesetz so wie derzeit zwischen den Koalitionsfraktionen unter direkter Beteiligung der Luftverkehrslobby verabschiedet, dann muss man sich ernsthaft fragen, wer in diesem Land über das Wohl der Allgemeinheit bestimmt.
Themen hierzuAssciated topics:
Umweltgesetze, deutsche Fraport AG Fluglärmkommission Ffm Fluglärmgesetz Bundes-Politik (Deutschland) Lobbyismus
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